ÜBER UNS

RECHTSANWALT

Philipp Mönkemeier ist seit 2009 zugelassener Rechtsanwalt. Von 2009 an arbeitete er in einer Bremer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Anschließend war er für ein namhaftes hanseatisches Familienunternehmen in Hamburg als Syndikusanwalt tätig bevor er sich in 2015 entschied, die Rechtsanwaltskanzlei Mönkemeier zu gründen.

2017 gründete er zudem die Hanse Schuldnerberatung Hamburg, die sich der ganzheitlichen Schuldnerberatung verschrieben hat.

Herr Mönkemeier hat die Fachanwaltslehrgänge für Arbeitsrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich absolviert. 

Er ist als Rechtsanwalt an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist ferner Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins, des hanseatischen Anwaltsverein Hamburg sowie der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Ausländerrecht.  

Herr Mönkemeier hat in Göttingen studiert und absolvierte sein Referendariat in Düsseldorf