Arbeitsvertrag und Vergütung

Arbeitsvertrag und Vergütung in Hamburg überprüfen

Im Arbeitsvertrag werden neben der Vergütung weitere Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt – nutzen Sie unsere kompetente Rechtberatung, um den Arbeitsvertrag in Hamburg hinsichtlich einseitig benachteiligender Klauseln überprüfen zu lassen.

Arbeitsvertrag und Vergütung vom Anwalt in Hamburg prüfen lassen:

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Modifikation von Arbeitsverträgen
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Im Arbeitsvertrag werden alle Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien schriftlich fixiert – ein wichtiger Punkt ist dabei die Festlegung der Vergütung. Neben Lohn oder Gehalt besteht die Vergütung oft aus weiteren Komponenten wie Zulagen oder Spesen, mit denen das Grundgehalt aufgestockt wird. Um Konflikten vorzubeugen, sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitsvertrag diesbezüglich unmissverständlich formuliert wird. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei, um den Arbeitsvertrag prüfen und sich im Hinblick auf die Korrektheit der Regelungen zur Vergütung in Hamburg beraten zu lassen.  

Arbeitsvertrag – Regelungen zum Gehalt in Hamburg überprüfen lassen

Im Arbeitsvertrag werden die Höhe des Gehalts und die Fälligkeit der Zahlung festgelegt. Häufig orientiert sich das Gehalt am Tarifvertrag. Wenn keine tarifvertraglichen Vereinbarungen vorliegen, ist die Untergrenze der Vergütung, die im Arbeitsvertrag fixiert wird, der Mindestlohn.

Zulagen sind Zahlungen, die zusätzlich zur im Arbeitsvertrag vorgesehenen Vergütung gezahlt und mit denen besondere Leistungen oder Erschwernisse honoriert werden.

Beispiele für vertraglich vereinbarte Zulagen:

Spesen werden hingegen gezahlt, wenn die Arbeitstätigkeit Dienstfahrten oder Dienstreisen erfordert. Mit den Spesen gleicht der Arbeitgeber die dadurch entstehenden Mehrausgaben aus. Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag und der Vergütung? Gerne erläutern wir Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei die Klauseln und überprüfen den Vertrag auf Rechtmäßigkeit.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter – schnell und kompetent!

Welche Vorschriften gelten in Hamburg bei der Ausbildungsvergütung?

Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Azubis steht eine angemessene Vergütung zu, die sich am Alter, dem Ausbildungsberuf und dem Bundesland orientiert.

Der Ausbildungsvertrag richtet sich ebenso wie der Arbeitsvertrag üblicherweise nach tariflichen Vorgaben, es ist jedoch vorgeschrieben, dass die Vergütung mit jedem Jahr der Ausbildung steigt. Auszubildende haben seit 2020 eine Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohns – die Ausbildungsvergütung muss 2023 im ersten Lehrjahr beispielsweise mindestens 620 Euro betragen.


Bezahlte Überstunden – Ihr Anwalt in Hamburg erläutert diesen Sachverhalt

Bezüglich der Vergütung von Überstunden kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bezahlte Überstunden steigern das Gehalt, aber es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass der Stundenlohn bei Mehrarbeit höher sein muss als der ansonsten geltende Stundenlohn.

Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, dass Überstunden entweder vergütet werden oder ein Zeitausgleich erfolgt. Der Arbeitsvertrag legt die monatliche Vergütung für die vereinbarte Arbeitszeit fest – darüber hinaus geleistete Arbeit wird mit dem geltenden Stundenlohn vergütet. Es ist ebenfalls möglich, dass im Arbeitsvertrag festgelegt wird, dass ein Zeitausgleich erfolgt oder ein höherer Stundenlohn gezahlt wird.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Regelungen im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Vergütung geltendem Recht entsprechen, werden wir den Vertrag in unserer Kanzlei in Hamburg gründlich überprüfen.