Wenn Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten Sie umgehend einen Termin mit Rechtsanwalt Mönkemeier in Hamburg vereinbaren. Abmahnungen haben eine Warnfunktion und rechtfertigen bei einem weiteren gleichen Verstoß die Kündigung aufgrund nicht-vertragsmäßigem Verhaltens. Unser Anwalt für Arbeitsrecht wird genau überprüfen, ob die Abmahnung in Hamburg inhaltlich korrekt ist oder formelle Fehler enthalten sind.
Ist die Abmahnung zwar inhaltlich korrekt, enthält aber Formfehler, sollte der Arbeitgeber nicht darauf hingewiesen werden, denn in diesem Fall wird die Abmahnung zur Ermahnung und hat damit keine Konsequenzen für eine Kündigung. Ist die Abmahnung jedoch inhaltlich nicht korrekt, sollten Sie sich dagegen mit anwaltlicher Unterstützung in Hamburg wehren und eine Löschung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen oder sogar gerichtlich einklagen. Wir informieren Sie im Rahmen der Beratung über alle Rechte, die sich aus dem Kündigungsschutz ergeben und helfen Ihnen in Hamburg bei der Durchsetzung dieser Rechte.
Eine Abmahnung kann beispielsweise in Hamburg ausgesprochen werden bei:
- Arbeitszeitverstößen
- Arbeitsverweigerung
- Nichtbeachtung von Anweisungen
- Beleidigungen
- Diebstahl
- Verspäteter Krankmeldung