Kündigungsschutz

Kündigungsschutz: Sichern Sie in Hamburg Ihre Rechte!

Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer in Hamburg vor Nachteilen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre im Kündigungsschutz festgelegten Rechte in Hamburg durchzusetzen.

Kündigungsschutz in Hamburg – Rechtsanwalt Mönkemeier hilft Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen:

  • Fundierte Rechtsberatung
  • Langjährige Erfahrung
  • Kostenlose Erstberatung
  • Korrespondenz mit Arbeitgeber
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Prozessbegleitung
  • Abfindungsverhandlung
  • Schnelle Terminvereinbarung

Der Kündigungsschutz wurde vom Gesetzgeber detailliert im Kündigungsschutzgesetz geregelt. In der Kanzlei Mönkemeier in Hamburg hilft man Ihnen, die darin festgelegten Rechte durchzusetzen. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten. Warten Sie in dieser Krisensituation nicht zu lange, sondern vereinbaren Sie möglichst schnell einen Termin mit unserem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen genau erläutert, welche Auswirkungen der Kündigungsschutz auf Ihre konkrete Situation in Hamburg hat und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben.

Kündigungsschutzklage in Hamburg einreichen

Der Kündigungsschutz ermöglicht Ihnen, sich durch eine Kündigungsschutzklage in Hamburg gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Warten Sie jedoch nicht zu lange damit, sich von einem zuverlässigen Anwalt beraten zu lassen. Der Gesetzgeber hat im Falle einer Kündigung eine kurze Frist festgelegt, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann. Spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage in Hamburg eingereicht werden.

Wenden Sie sich deshalb direkt nach Erhalt der Kündigung an die Kanzlei Mönkemeier. Rechtsanwalt Philipp Mönkemeier wird zunächst eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung anstreben und erst danach eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht in Hamburg einreichen. Nutzen Sie das kostenlose Beratungsgespräch, um sich ausführlich darüber zu informieren, welche Rechte der Kündigungsschutz vorsieht und wie wir Ihnen in Hamburg zu Ihrem Recht verhelfen können.

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Beachten Sie Ihre Fristen und zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter – schnell und kompetent!

Wie kann man sich gegen eine Abmahnung in Hamburg wehren?

Wenn Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten Sie umgehend einen Termin mit Rechtsanwalt Mönkemeier in Hamburg vereinbaren. Abmahnungen haben eine Warnfunktion und rechtfertigen bei einem weiteren gleichen Verstoß die Kündigung aufgrund nicht-vertragsmäßigem Verhaltens. Unser Anwalt für Arbeitsrecht wird genau überprüfen, ob die Abmahnung in Hamburg inhaltlich korrekt ist oder formelle Fehler enthalten sind.

Ist die Abmahnung zwar inhaltlich korrekt, enthält aber Formfehler, sollte der Arbeitgeber nicht darauf hingewiesen werden, denn in diesem Fall wird die Abmahnung zur Ermahnung und hat damit keine Konsequenzen für eine Kündigung. Ist die Abmahnung jedoch inhaltlich nicht korrekt, sollten Sie sich dagegen mit anwaltlicher Unterstützung in Hamburg wehren und eine Löschung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen oder sogar gerichtlich einklagen. Wir informieren Sie im Rahmen der Beratung über alle Rechte, die sich aus dem Kündigungsschutz ergeben und helfen Ihnen in Hamburg bei der Durchsetzung dieser Rechte.

Eine Abmahnung kann beispielsweise in Hamburg ausgesprochen werden bei:

  • Arbeitszeitverstößen
  • Arbeitsverweigerung
  • Nichtbeachtung von Anweisungen
  • Beleidigungen
  • Diebstahl
  • Verspäteter Krankmeldung

Kündigungsschutzgesetz: Informieren Sie sich beim Anwalt in Hamburg

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer in Hamburg vor Benachteiligungen seitens des Arbeitgebers. Der Gesetzgeber sorgt mit den Regelungen zum Kündigungsschutz dafür, dass Arbeitnehmer als schwächere Vertragspartner nicht vom Arbeitgeber übervorteilt werden. In der Kanzlei Mönkemeier wird Ihnen in Hamburg dabei geholfen, von diesen Regelungen zu profitieren.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Unternehmen mit mehr als zehn Arbeitnehmern in Hamburg. Wenn Sie seit über sechs Monaten in einer Firma mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten, können Sie die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes für sich in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Philipp Mönkemeier wird Ihnen die Ausgangssituation erläutern und Handlungsalternativen aufzeigen, um Ihre Rechte zu schützen.

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