Wie die Haftung des Geschäftsführers in Hamburg gestaltet wird, ist eine wichtige Frage, bei der Sie anwaltlichen Rat einholen sollten. Unser Anwalt für Gesellschaftsrecht wird Ihnen in Hamburg erläutern, wie Sie vermeiden können, mit dem Privatvermögen zu haften. Damit der Geschäftsführer nicht mit seinem Privatvermögen haften muss, ist ein gesetzes- und vertragskonformes Verhalten nachzuweisen. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, bei seiner Tätigkeit das Wohl der Gesellschaft in den Fokus zu stellen. Ist dies der Fall, bleibt im Außenverhältnis das Privatvermögen verschont.
Das Gesellschaftsrecht regelt außerdem, wie die Haftung des Geschäftsführers in Hamburg im Innenverhältnis gehandhabt wird. Nutzen Sie die Option, sich ausführlich von unserem Anwalt für Gesellschaftsrecht in Hamburg über alle Fragen der Haftung zu informieren und vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in der Kanzlei Mönkemeier.