Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag in Hamburg:
Was ist zu beachten!

Wir helfen Ihnen dabei, einen Aufhebungsvertrag in Hamburg auszuhandeln, der die bestmöglichen Bedingungen enthält. Wenden Sie sich unbedingt frühzeitig an die Kanzlei Mönkemeier, wenn Sie Unterstützung benötigen, weil eine Kündigung droht oder bereits ausgesprochen wurde.

Aufhebungsvertrag in Hamburg – Rechtsanwalt Mönkemeier berät umfassend:

  • Kompetente Rechtsberatung
  • Langjährige Erfahrung
  • Kostenloses Erstgespräch
  • Außergerichtliche Verhandlung
  • Prozessbegleitung
  • Aushandlung der Bedingungen
  • Arbeitszeugnis
  • Schnelle Terminvereinbarung

Ein Aufhebungsvertrag bietet die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis in Hamburg so zu beenden, dass Ihnen als Arbeitnehmer keine Benachteiligungen entstehen. Rechtsanwalt Philipp Mönkemeier wird zunächst überprüfen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat. Ist das Vertrauensverhältnis jedoch bereits schwer beschädigt und Sie haben Ihrerseits kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung, kann die Aushandlung eines Aufhebungsvertrags durch unseren Anwalt in Hamburg eine praktikable Alternative sein. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch, bei dem Sie über Ihre Rechte informiert werden.

Zeugnis in Hamburg überprüfen lassen

Die Formulierungen im Zeugnis haben erhebliche Auswirkungen darauf, welche Chancen der Arbeitnehmer in Hamburg bei seinen künftigen Bewerbungen hat. Ein fehlendes Arbeitszeugnis ist ein entscheidender Nachteil bei der Stellensuche. Aus diesen Gründen haben Sie als Arbeitnehmer ein Recht auf ein formal einwandfreies Zeugnis, in dem Ihre Leistungen in Hamburg gerecht beurteilt werden. Sie können außerdem unzulässige Formulierungen streichen und Aspekte, die nicht berücksichtigt wurden, einfügen lassen.

Eine Klage darf nicht dazu führen, dass das Zeugnis in Hamburg zu Ihren Ungunsten verändert wird. Da sich gutes Arbeitszeugnis positiv auf Ihren weiteren Werdegang auswirkt, lohnt es sich in jedem Fall, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu mandatieren, wenn Sie mit dem Zeugnis in Hamburg nicht einverstanden sind. Die Formulierung des Zeugnisses ist außerdem meist Bestandteil der Verhandlung über die Inhalte eines Aufhebungsvertrags in Hamburg. Möchten Sie die kompetente Unterstützung eines Anwalts nutzen?

Sie haben ein rechtliches Problem?

Beachten Sie Ihre Fristen und zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter – schnell und kompetent!

Abfindung in Hamburg aushandeln

Wenn eine unbegründete Kündigung ausgesprochen wurde oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden soll, haben Sie die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln, mit der die finanziellen Folgen der Kündigung in Hamburg abgemildert werden. Ihr Arbeitgeber wird die Abfindung in Hamburg nicht freiwillig zahlen und bestrebt sein, die Summe möglichst niedrig zu halten. Aus diesem Grund sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht mit der Aushandlung der Abfindung in Hamburg beauftragen. Diese Vorgehensweise garantiert Ihnen, dass die Verhandlungen auf Augenhöhe stattfinden und Ihre Position entscheidend gestärkt wird.

Verzichten Sie nicht darauf, eine Abfindung einzufordern, sondern wenden Sie sich an unseren erfahrenen Rechtsanwalt Philipp Mönkemeier, der Sie umfassend zu allen Regelungen des Kündigungsschutzes inklusive Aufhebungsvertrag, Zeugnis und Abfindung in unserer Kanzlei in Hamburg berät und Sie dabei unterstützt, Ihre Interessen durchzusetzen.       

Abwicklungsvertrag in Hamburg aushandeln

Bei einem Abwicklungsvertrag handelt es sich um eine zweiseitige Reglung, die in Hamburg zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen wird und in der die Folgen der Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen festgelegt werden. Ein Abwicklungsvertrag kann auch abgeschlossen werden, wenn das Arbeitsverhältnis in Hamburg befristet war und kurz vor der Beendigung steht.

Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag beendet der Abwicklungsvertrag nicht das Arbeitsverhältnis in Hamburg, hat also nicht die rechtliche Wirkung einer Kündigung. Im Abwicklungsvertrag wird zum einen festgelegt, dass der Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit der Kündigung akzeptiert und keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht in Hamburg einreichen wird. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung.

Weitere Regelungen, die ein Abwicklungsvertrag in Hamburg enthält:

  • Datum der Freistellung
  • Inhalt des Arbeitszeugnisses
  • Alternativ: Zeugnisnote
  • Restzahlungen
Jetzt anrufen & ein unverbindliches
Erstgespräch vereinbaren!

SEO und Webdesign realisiert von Online Marketing Agentur ALMARON

Impressum     I     Datenschutz