Wenn es darum geht, einen Aushandlungsvertrag auszuhandeln, sollten Sie unbedingt die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts nutzen. Rechtsanwalt Philipp Mönkemeier übernimmt als renommierter Experte für Arbeitsrecht die Aushandlung des Aufhebungsvertrags und schützt Sie in Hamburg davor, unwissentlich unvorteilhafte Klauseln zu akzeptieren.
Als juristischer Laie ist es fast unmöglich, die Formulierungen in einem Aufhebungsvertrag zu verstehen, und deshalb ist es wichtig, sich in einer Kanzlei beraten zu lassen, die sich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bestens auskennt.
Rechtsanwalt Mönkemeier verfügt über jahrelange Erfahrung mit der Vertretung von Arbeitnehmern, die im Zusammenhang mit einer drohenden Kündigung Beratung in Bezug auf den Aufhebungsvertrag benötigen. Ihr Anwalt wird zunächst die Ausgangssituation analysieren und Ihnen danach die zur Verfügung stehenden Alternativen vorstellen. Außerdem erläutert Ihnen Ihr Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der verschiedenen Optionen und stellt dar, welcher Verhandlungsspielraum im Hinblick auf die Aushandlung des Aufhebungsvertrags vorhanden ist.
Es ist in jedem Fall vorteilhaft, vor dem Unterschreiben des Aushandlungsvertrags die Beratung in unserer Kanzlei in Hamburg zu nutzen, denn dadurch kann unser Anwalt sicherstellen, dass Ihnen alle Informationen vorliegen, die für eine Entscheidung relevant sind.
Mit der Mandatierung eines Rechtsanwalts schaffen Sie Bedingungen, die eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe ermöglichen, und vermeiden finanzielle Nachteile durch vorschnelles Akzeptieren des Aufhebungsvertrags. Vereinbaren Sie zeitnah einen Beratungstermin in unserer Hamburger Kanzlei, denn die Fristen, die das deutsche Arbeitsrecht für Reaktionen auf eine Kündigung vorsieht, sind kurz.