Wenn eine unbegründete Kündigung ausgesprochen wurde oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden soll, haben Sie die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln, mit der die finanziellen Folgen der Kündigung in Hamburg abgemildert werden. Ihr Arbeitgeber wird die Abfindung in Hamburg nicht freiwillig zahlen und bestrebt sein, die Summe möglichst niedrig zu halten. Aus diesem Grund sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht mit der Aushandlung der Abfindung in Hamburg beauftragen. Diese Vorgehensweise garantiert Ihnen, dass die Verhandlungen auf Augenhöhe stattfinden und Ihre Position entscheidend gestärkt wird.
Verzichten Sie nicht darauf, eine Abfindung einzufordern, sondern wenden Sie sich an unseren erfahrenen Rechtsanwalt Philipp Mönkemeier, der Sie umfassend zu allen Regelungen des Kündigungsschutzes inklusive Aufhebungsvertrag, Zeugnis und Abfindung in unserer Kanzlei in Hamburg berät und Sie dabei unterstützt, Ihre Interessen durchzusetzen.