Außergerichtliche Schuldenbereinigung in Hamburg: Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren
Die Schuldenbereinigung ist eine Voraussetzung, um in Hamburg ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten. Somit findet die außergerichtliche Schuldenbereinigung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Hamburg statt. In diesem Zusammenhang werden wir Ihre Gläubiger anschreiben und diese davon unterrichten, dass Sie die Hanse Schuldnerberatung in Hamburg beauftragt haben, die genaue Höhe der offenen Forderungen zu ermitteln und darüber zu verhandeln, einer Abfindungsquote zuzustimmen.
Gelingt es uns, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung in Hamburg zu erwirken, verzichten die Gläubiger auf einen bestimmten Anteil der Schulden. Sämtliche offenen Forderungen werden dann zu einer monatlichen Gesamtrate zusammengefasst und beglichen. Wir prüfen im Rahmen der Schuldnerberatung genau, ob es in Ihrem Fall möglich ist, die Schuldenlast durch eine Schuldenbereinigung in Hamburg zu senken.