Abfindung

Abfindung in Hamburg erfolgreich aushandeln

Wenn es darum geht, eine Abfindung auszuhandeln, ist anwaltliche Unterstützung in Hamburg unverzichtbar. Rechtsanwalt Mönkemeier überprüft, ob ein Anspruch besteht, und übernimmt die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Abfindung durchsetzen – profitieren Sie von der Vertretung durch einen Anwalt:

Kompetente & persönliche Rechtsberatung
Professionelle Verhandlungsführung
Durchsetzungsstarke Prozessvertretung
Einreichen von Kündigungsschutzklagen
Korrespondenz mit dem Arbeitgeber
Zeitnahe & flexible Terminvereinbarung

Oft wird die Zahlung einer Abfindung als Ausgleich für den Arbeitsplatzverlust gewährt. Mit der Abfindung entschädigt der Arbeitgeber seinen ehemaligen Angestellten finanziell. Es ist jedoch nicht selbstverständlich, dass diese Zahlung überhaupt oder in angemessener Höhe erfolgt. Mandatieren Sie schnellstmöglich einen Anwalt, wenn Sie die Kündigung erhalten haben, und überlassen Sie es dem erfahrenen Juristen Philipp Mönkemeier, die Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber in Hamburg auszuhandeln.

Abfindung: Haben Sie einen berechtigten Anspruch?

Wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, stellt sich dem Arbeitnehmer die Frage, ob er einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder ein Sozialplan mit dem Betriebsrat vereinbart wurde, um die Auswirkungen betriebsbedingter Kündigungen abzumildern. Es ist ebenfalls möglich, dass tarifvertragliche Vereinbarungen einen Sozialplan ersetzen und dazu führen, dass eine Abfindung gezahlt werden muss, weil ein rechtlicher Anspruch besteht. Eine andere Option ist die Vereinbarung der Abfindungszahlung in einem Aufhebungsvertrag.

Es ist also keinesfalls selbstverständlich, dass man eine Abfindung erhält, und selbst wenn ein Anspruch besteht, ist es wichtig, einen kompetenten Anwalt in Hamburg mit der Aushandlung der Abfindungshöhe zu beauftragen. Insbesondere wenn der Arbeitgeber die Zahlung verweigert, weil beispielsweise lange Fehlzeiten das Unternehmen beeinträchtigt haben, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unabdingbar.

Abfindung – folgende Faktoren beeinflussen die Höhe:

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Abfindung: Wie lässt sich die Höhe berechnen?

Ist der Anspruch auf eine Abfindung grundsätzlich geklärt, stellt sich die Frage, wie man die Höhe berechnen kann. Die Abfindungshöhe ist üblicherweise Ergebnis der Verhandlungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Erfahrungsgemäß werden höhere Abfindungen gezahlt, wenn man in Hamburg einen erfahrenen Anwalt mit der Aushandlung beauftragt.

Wie hoch fällt die Abfindung aus? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn bei der Festlegung der Höhe werden Kriterien wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Bruttogehalt berücksichtigt. Der Regelsatz ergibt sich üblicherweise aus einer Multiplikation der Betriebszugehörigkeit in Jahren mit dem Bruttomonatsgehalt, wobei das Ergebnis schließlich halbiert wird.


Muss man die Abfindung versteuern?

Grundsätzlich gelten Abfindungen als Einnahmen, die Sie versteuern müssen. Sind bestimmte Prämissen erfüllt, können Sie jedoch die sogenannte „Fünftelregelung“ in Anspruch nehmen, indem Sie in Hamburg eine Steuerermäßigung mit der Begründung beantragen, dass es sich bei der Abfindung um außerordentliche Einkünfte handelt.

Die Fünftelregelung ermöglicht Ihnen, die Abfindung nicht in einem Betrag zu versteuern, sondern diese Einkünfte auf fünf Jahre zu verteilen. Das Einkommen steigt dann nicht einmalig sehr stark an, sondern fünfmal moderat, sodass insgesamt eine Steuerersparnis erreicht wird. Diese Option ist jedoch nur dann gegeben, wenn die gesamte Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt wurde.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie wir Ihnen in der Kanzlei Mönkemeier dabei helfen, den Anspruch auf Abfindung festzustellen und in Hamburg auf dem Verhandlungsweg ein optimales Ergebnis zu erzielen?