Abmahnung

Abmahnung: Wie sollten Sie in Hamburg reagieren?

Eine Abmahnung erfolgt, wenn Sie in Hamburg gegen die im Arbeitsvertrag fixierten Pflichten verstoßen haben. Lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten, denn im Wiederholungsfall kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen.

Abmahnung – wir schützen in Hamburg Ihre Interessen:

Zuverlässige Rechtsberatung
Außergerichtliche Verhandlungsführung
Einlegen von Widersprüchen
Durchsetzungsstarke Prozessvertretung
Korrespondenz mit dem Arbeitgeber
Zeitnahe Terminvereinbarung

Spricht Ihr Arbeitgeber eine Abmahnung aufgrund eines Fehlverhaltens aus, zeigt er Ihnen damit die gelbe Karte. Das bedeutet, dass ein wiederholter Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten die rote Karte – eine Kündigung – zur Folge hat. Ihr Arbeitgeber muss diese Verwarnung nicht als Abmahnung bezeichnen. Wird in der Verwarnung das Fehlverhalten benannt, deutlich gemacht, dass eine Rüge erteilt und der Arbeitnehmer zur Verhaltensänderung aufgefordert wurde, und wird zudem mit einer Kündigung im Wiederholungsfall gedroht, handelt es sich um eine Abmahnung. Jetzt sollten Sie schnellstens handeln und sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt juristisch beraten lassen, um sich vor den schwerwiegenden Konsequenzen der Abmahnung zu schützen – wenden Sie sich deshalb direkt an unsere Kanzlei in Hamburg.

Welche Abmahnungsgründe führen Arbeitgeber in Hamburg an?

Es gibt viele Abmahnungsgründe, die der Arbeitgeber entweder sofort oder bei wiederholtem Auftreten nutzen kann, um den Mitarbeiter in Hamburg abzumahnen.

Folgende Verstöße rechtfertigen eine Abmahnung:

Sie haben ein rechtliches Problem?

Beachten Sie Ihre Fristen und zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter – schnell und kompetent!

Abmahnung: Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie dies keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Nach der Abmahnung stellt sich unweigerlich die Frage: Was ist zu tun? Die erste Abmahnung sollte Anlass sein, das Verhalten anzupassen, um eine Kündigung zu verhindern. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht abgemahnt wurden, wird Ihr Anwalt den Sachverhalt prüfen.

Besteht Anlass zur Annahme, dass Sie willkürlich abgemahnt wurden, formuliert Ihr Anwalt einen Widerspruch und fordert den Arbeitgeber auf, die Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen. Weigert sich der Arbeitgeber, besteht die Möglichkeit, vor Gericht in Hamburg zu klagen. 

Ihr Anwalt wird Sie ausführlich beraten und Ihnen anhand der Ausgangssituation eine erfolgversprechende Strategie empfehlen und für Sie umsetzen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, dass der Anwalt als Mediator fungiert, der die Wogen zwischen den Parteien glättet.


Abmahnung: Wann ist die Verwarnung ungültig?

Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich, wann diese ungültig ist und somit in Hamburg aus Ihrer Personalakte entfernt werden muss? Das ist immer dann der Fall, wenn die Abmahnung nicht die erforderlichen Kriterien erfüllt.

Gründe für Ungültigkeit der Abmahnung:

Ob die Abmahnung tatsächlich ungültig ist, kann nur ein Anwalt klären, der sich bestens mit den Vorschriften des Arbeitsrechts und des Kündigungsschutzes auskennt.