Insolvenzverfahren

Begleitung von Insolvenzverfahren in Hamburg

Das Insolvenzverfahren verfolgt das Ziel der gerichtlichen Gesamtvollstreckung und Schuldenbereinigung – profitieren Sie in Hamburg von der kompetenten Unterstützung eines erfahrenen Insolvenzanwalts, der Ihre Interessen durchsetzungsstark vertritt. Rechtsanwalt Mönkemeier begleitet Sie durch alle Phasen des Verfahrens.

Kanzlei Mönkemeier – Kompetente Unterstützung im Insolvenzverfahren:

Hervorragende Expertise auf dem Gebiet des Insolvenzrechts
Langjährige Erfahrung als Insolvenzanwalt & Insolvenzverwalter
Durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Interessen
Anstreben einer schnellen Restschuldbefreiung
Hilfe bei der Restrukturierung & Sanierung von Unternehmen
Umgehende und flexible Vereinbarung von Terminen

Mit dem Einleiten des gerichtlichen Insolvenzverfahrens wird das Ziel verfolgt, alle Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden und den Schaden für einzelne Gläubiger zu begrenzen. Im Falle einer Firmeninsolvenz werden dafür entweder durch Zerschlagung der Firma Finanzmittel freigesetzt oder eine Sanierung durchgeführt, um die Verbindlichkeiten aus den Erträgen zu begleichen. Indem die Gläubiger im Insolvenzverfahren als Gesamtheit betrachtet werden, entfällt der Wettlauf um die restlichen Geldmittel, denn keiner der Gläubiger kann einzelne Vermögenswerte für sich beanspruchen.

Damit ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, müssen jedoch bestimmte Insolvenz-Voraussetzungen erfüllt sein.

Welche Vorteile hat eine Privatinsolvenz für Mandanten aus Hamburg?

Vorteile einer Privatinsolvenz sind zum einen die professionelle Klärung der Finanzsituation und zum anderen die Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensphase von drei Jahren. Die meisten Menschen empfinden es als extrem erleichternd, wenn ihnen dabei geholfen wird, Ordnung in die Finanzen zu bringen, und wenn dadurch sichergestellt wird, dass in jedem Fall ein Existenzminimum erhalten bleibt. Wurde ein geordnetes Insolvenzverfahren eingeleitet, drohen in Hamburg keine weiteren Konto- oder Lohnpfändungen oder Besuche des Gerichtsvollziehers.

Außerdem besteht ein spezieller Mieterschutz, der sogar das Sonderkündigungsrecht des Vermieters ausschließt. Größter Vorteil der Privatinsolvenz ist die daraus resultierende Möglichkeit eines Neustarts, unbelastet von alten Verbindlichkeiten.

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Welche Nachteile hat eine Privatinsolvenz?

Einer der Nachteile der Privatinsolvenz ist die lange Dauer des Prozesses, obwohl die Wohlverhaltensphase auf drei Jahre reduziert wurde. Bis die SCHUFA-Einträge endgültig gelöscht werden und somit ein echter Neuanfang möglich ist, dauert es zudem noch weitere drei Jahre. Eine außergerichtliche Einigung mit den Schuldnern ist dagegen in wenigen Monaten realisierbar. Ihr Anwalt wird Sie beraten, ob dieser Weg sinnvoller ist und die Verhandlungen mit den Schuldnern übernehmen. Weitere Nachteile der Privatinsolvenz bestehen darin, dass der Arbeitgeber informiert und das Verfahren über die sogenannte Insolvenzbekanntmachung im Internet veröffentlicht wird.

Darüber hinaus kostet das Insolvenzverfahren Geld und in der Wohlverhaltensphase muss das Konsumverhalten erheblich eingeschränkt werden.


Ablauf des Insolvenzverfahrens in Hamburg

Der Ablauf des Insolvenzverfahrens wird in mehreren Phasen vollzogen. Rechtsanwalt Mönkemeier begleitet Sie in allen Phasen und stellt sicher, dass Ihre Interessen adäquat vertreten werden und das Insolvenzverfahren mit dem bestmöglichen Ergebnis endet.

Ablauf des Insolvenzverfahrens:

  • Insolvenzantrag
  • Eröffnungsverfahren
  • Insolvenzeröffnung
  • Berichtstermin
  • Prüfungstermin
  • Verteilung der Insolvenzmasse

Das Insolvenzgericht beendet das Verfahren per Beschluss nach der Schlussverteilung oder das Insolvenzverfahren endet aufgrund von Geldmangel vorzeitig. Nach der dreijährigen Wohlverhaltensphase erfolgt die Restschuldbefreiung.