Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn Schuldner aller Voraussicht nach nicht in der Lage sein werden, ihre Verbindlichkeiten fristgemäß zu bezahlen. Um zu entscheiden, ob tatsächlich eine Zahlungsunfähigkeit droht und damit eine der drei Voraussetzungen für den Insolvenzantrag erfüllt ist, muss eine Prognose erstellt werden.
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist kein Anlass, einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen. Dennoch ist es ratsam, sich bereits zu diesem Zeitpunkt von einem zuverlässigen Anwalt beraten zu lassen. Unternehmen profitieren jedoch davon, schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, der die Voraussetzungen für eine gesetzlich unterstützte Restrukturierung schafft.