Als gesetzlicher Urlaub wird der Mindestanspruch an Urlaubstagen bezeichnet, der Arbeitnehmern in Hamburg und bundesweit zusteht. Laut Bundesurlaubsgesetz, das übrigens aus dem Jahr 1963 stammt, hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub. Bei einer 6-Tage-Woche sind dies 24 Urlaubstage und bei der heute vorherrschenden 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage.
Im Arbeitsvertrag ist auch vermerkt, dass Ihnen der volle Urlaub erst zusteht, wenn Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Das Bundesurlaubsgesetz regelt außerdem, inwieweit gesetzlicher Urlaub auf das folgende Jahr übertragen werden kann und welche Vorschriften für Mitarbeiter gelten, die aus dem Unternehmen ausscheiden, bevor der gesamte Urlaub verbraucht wurde.
Der gesetzliche Urlaub ist ein Mindestanspruch. Meist sieht der Tarifvertrag, der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung vor, dass mehr Urlaub gewährt wird. Auch im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch finden sich Vorschriften zum gesetzlichen Urlaub. Klingt das kompliziert?