Der Arbeitgeber hat gemäß Individualarbeitsrecht ein Recht darauf, dass die Arbeitnehmer in Hamburg ihre Arbeitspflichten in vollem Umfang erfüllen. Diese Pflichten sind im Arbeitsvertrag festgelegt. Zum Arbeitergeber-Recht gehört die Weisungsbefugnis gegenüber seinen Mitarbeitern in Hamburg, sodass diese nicht frei darüber bestimmen können, wo, wann und wie sie die Tätigkeiten ausüben. Diese persönliche Abhängigkeit begründet wiederum die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmern das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen.
Weitere Arbeitgeber-Rechte im Zusammenhang mit dem Individualarbeitsrecht in Hamburg sind das Recht auf Treue und Solidarität sowie das Recht auf wahrheitsgemäße Antworten. Wenn Sie sich kompetent über Ihre Arbeitgeber-Rechte informieren möchten, sollten Sie einen Termin in der Kanzlei Mönkemeier in Hamburg vereinbaren. Philipp Mönkemeier bietet Ihnen als renommierter Experte auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts eine ausgezeichnete Beratungsqualität und wird Ihre Interessen in Hamburg außergerichtlich oder im Gerichtsverfahren vertreten.