Gesellschaftsrecht

Anwalt für Gesellschaftsrecht in Hamburg

Philipp Mönkemeier berät als Anwalt für Gesellschaftsrecht in Hamburg mittelständische Firmen bei der Gründung, Wahl der Rechtsform und hinsichtlich der Haftung des Geschäftsführers – Nutzen Sie die langjährige Erfahrung und Fachkompetenz unseres Rechtsexperten.

Anwalt für Gesellschaftsrecht – Partner des Mittelstands in Hamburg:

  • Gründungsberatung
  • Wahl der Rechtsform
  • Geschäftsführerhaftung
  • Kooperation mit Wirtschaftsprüfern
  • Begleitende Rechtsberatung
  • Nachfolgeplanung
  • Vertretung von Geschäftsführern

Als erfahrener Anwalt für Gesellschaftsrecht verbindet Philipp Mönkemeier in Hamburg juristische und wirtschaftliche Kompetenzen, um seinen Mandanten ein ganzheitliches Beratungsangebot zu unterbreiten. Die Kanzlei Mönkemeier begleitet Firmen in allen Phasen von der Gründung bis zur Nachfolgeplanung und überzeugt mit fundierter Kompetenz auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts in Hamburg.

Beratung bei der Gründung Ihrer Firma in Hamburg

Mit der fachkundigen Beratung in der Phase der Gründung legen wir in Hamburg gemeinsam den Grundstein für eine erfolgreiche Entwicklung Ihres Unternehmens. Besonders in der Gründungsphase ist es wichtig, den Rat eines kompetenten Anwalts für Gesellschaftsrecht in Hamburg einzubeziehen. In der Kanzlei Mönkemeier werden Sie nicht nur zu den vielfältigen Aspekten des Gesellschaftsrechts fachkundig beraten – aufgrund unserer Kooperation mit der Steuerberaterkanzlei Dr. Lüders & Partner können wir Ihnen in Hamburg eine ganzheitliche Gründungsberatung anbieten, die auch steuer- und erbrechtliche Fragestellungen einbezieht.

Darüber hinaus umfasst die Beratung bei der Gründung in Hamburg die Gestaltung der Gesellschafterverträge und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie aller weiteren Verträge, die im Zusammenhang mit der Gründung abgeschlossen werden. Mit der Unterstützung unseres Anwalts für Gesellschaftsrecht in Hamburg sind Sie in jedem Fall von Anfang an auf der sicheren Seite.

Gern informieren wir Sie ausführlich über unsere Leistungen für Gründer:

  • Beratung im Vorfeld der Gründung
  • Erstellung der Gesellschafterverträge
  • Erstellung der AGB
  • Beratung zur Rechtsformwahl
  • Formale Gründung der Gesellschaft
  • Begleitende Rechtsberatung

Sie haben ein rechtliches Problem?

Beachten Sie Ihre Fristen und zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter – schnell und kompetent!

Haftung des Geschäftsführers in Hamburg begrenzen

Wie die Haftung des Geschäftsführers in Hamburg gestaltet wird, ist eine wichtige Frage, bei der Sie anwaltlichen Rat einholen sollten. Unser Anwalt für Gesellschaftsrecht wird Ihnen in Hamburg erläutern, wie Sie vermeiden können, mit dem Privatvermögen zu haften. Damit der Geschäftsführer nicht mit seinem Privatvermögen haften muss, ist ein gesetzes- und vertragskonformes Verhalten nachzuweisen. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, bei seiner Tätigkeit das Wohl der Gesellschaft in den Fokus zu stellen. Ist dies der Fall, bleibt im Außenverhältnis das Privatvermögen verschont.

Das Gesellschaftsrecht regelt außerdem, wie die Haftung des Geschäftsführers in Hamburg im Innenverhältnis gehandhabt wird. Nutzen Sie die Option, sich ausführlich von unserem Anwalt für Gesellschaftsrecht in Hamburg über alle Fragen der Haftung zu informieren und vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in der Kanzlei Mönkemeier.

Rechtsform-Beratung in Hamburg nutzen

Die Rechtsform-Beratung sollte vor der Gründung in Hamburg wahrgenommen werden, denn mit der Wahl der Rechtsform stellen Sie die Weichen für die mittelfristige Entwicklung Ihrer Firma. Als kompetenter Anwalt für Gesellschaftsrecht wird Philipp Mönkemeier Ihnen in Hamburg die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen ausführlich erläutern. Dabei berücksichtigt der Anwalt Aspekte wie die Haftung, Anzahl der Gründer und Kapitaleinlagen und wird Ihnen eine Rechtsform empfehlen.

Auch im weiteren Verlauf der Geschäftstätigkeit kann eine Rechtsform-Beratung in Hamburg erforderlich werden. Unser Anwalt für Gesellschaftsrecht berät Sie zu Fragen der Umstrukturierung von Gesellschaften und erklärt Ihnen in unserer Kanzlei in Hamburg die Auswirkungen eines Wechsels der Rechtsform oder einer Verschmelzung. Falls erforderlich, passt unser Anwalt die Gesellschafterverträge an. Des Weiteren gehört die Überprüfung von Rechtsbeziehungen innerhalb und außerhalb der Gesellschaft sowie die Implementierung eines effektiven Forderungsmanagements zu den Kompetenzen Ihres Anwalts für Gesellschaftsrecht in Hamburg.